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Berufsförderung - Was wird gezahlt?

12.12.2007 19:57

Auch für die immer häufiger geforderten Aufnahmetests an Hochschulen, z.B. den Test für die medizinischen Studiengänge (TMS), kann eine Zuschusszahlung erfolgen. Kosten für eventuelle Vorbereitungslehrgänge auf die Aufnahmeprüfung können ebenfalls bezuschusst werden. Bei einer Vorbereitung durch Selbststudium mit Büchern ist keine Förderung möglich, da nur im Rahmen von Kursen oder Seminaren zwingend erforderliche Literatur bezuschusst wird.

Weitere zwingende Voraussetzung für jede Förderung ist die fristgemäße Antragstellung. Für eine vollständige Anerkennung einer Maßnahme muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme in der Zivildienststelle eingegangen sein. Solange eine Maßnahme noch dauert, ist die Förderung auch ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Dienststelle eingeht, möglich. Wird der Antrag nach Abschluss der Maßnahme gestellt, wird kein Zuschuss gezahlt.

Für die Zuschusszahlung muss auch nachgewiesen werden, dass Sie regelmäßig an dem Kurs teilgenommen haben. Das heißt es müssen mindestens 80 % der gesamten Veranstaltungstage besucht werden. Entschuldigt sind nur Krankheitszeiten (mit ärztlichem Nachweis) oder Fehlzeiten aus dienstlichen Gründen (mit Bestätigung der Zivildienststelle).

Als zuschussfähige Kosten werden die vollständigen Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für erforderliche Literatur anerkannt und erstattet. Der Zuschuss beträgt höchstens 665,-- Euro für sämtliche Maßnahmen.

Weitere Informationen zur Berufsförderung finden Sie hier.


 


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