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Dienstzeugnis

20.01.2010 10:45
Was gilt bei Entlassungen ab dem 01.01.2010?

Ein Dienstleistender erhält nach Beendigung des Zivildienstes obligatorisch ein qualifiziertes Dienstzeugnis.

Benötigt ein Dienstleistender eine angemessene Zeit vor Beendigung des Zivildienstes ein vorläufiges Dienstzeugnis, ist ihm dieses auszustellen.

Voraussetzung ist, dass mindestens drei Monate tatsächlich Dienst verrichtet wurde.

Welche Angaben müssen im Dienstzeugnis stehen?

Das Dienstzeugnis muss Auskunft geben über
  • Art und Dauer des Dienstes
  • Führung, Tätigkeit und Leistung
  • die erworbenen Kompetenzen des Dienstleistenden.

Worauf sollte eine Dienststelle achten?
  • Das Dienstzeugnis wird auf dem Kopfbogen der Dienststelle nach einem vorgegebenen Muster erstellt.
  • Die Dienststelle sollte berücksichtigen, dass das qualifizierte Dienstzeugnis für einen Dienstleistenden eine besondere Bedeutung hat. Denn dieses ist in der Regel sein erstes Arbeitszeugnis. Deshalb sollte eine Dienststelle den Dienstleistenden zu Dienstbeginn darauf hinweisen, dass er ein Dienstzeugnis erhält.
  • Der Dienstleistende muss angehört werden, wenn das Dienstzeugnis ungünstige oder nachteilige Aussagen enthalten soll.
  • Erhebt ein (ehemaliger) Dienstleistender Einwände gegen sein Dienstzeugnis, gibt die Dienststelle alle Vorgänge an die zuständige Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe ab. Erfolgt eine Schlichtung, stellt die Dienststelle ein neues Dienstzeugnis aus.
    Kommt keine Einigung zustande, weist die Dienststelle den (ehemaligen) Dienstleistenden auf die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht hin.

Welche verbindliche Vorgaben gibt es?
  • Ein verbindliches Muster sowie Hinweise zum Ausstellen und Formulieren des Dienstzeugnisses finden Sie hier.


Unterrichtung der Verwaltungsstelle und des Bundesamtes

Das Bundesamt und die zuständige Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe erhalten von den Dienststellen eine Durchschrift des Dienstzeugnisses.

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de)


 


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