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Zahnärztliche Versorgung

26.11.2007 15:11
Soll bei einem Zivildienstleistenden eine Füllungstherapie mit Kunststoff, Gold oder Keramik durchgeführt werden, so können durch das Bundesamt nur die Kosten übernommen werden, die bei einer Versorgung mit Amalgam (= Regelversorgung) angefallen wären. Diese Kosten sind von der Zahnärztin/dem Zahnarzt mittels des Zahnbehandlungsscheines über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) abzurechnen.

Die Mehrkosten, die über diese Regelversorgung hinausgehen, sind dann vom Zivildienstleistenden selbst zu zahlen.

Hierüber ist vor Behandlungsbeginn zwischen dem Zivildienstleistenden und der Zahnärztin/dem Zahnarzt eine Mehrkostenvereinbarung abzuschließen.

Von dieser Regelung ausgenommen ist der Austausch von intakten plastischen Füllungen. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Zivildienstleistenden zu 100 % selbst zu tragen.

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne der Zahnärztlicher Dienst des BAZ weiter.


 


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