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Änderung bei Impfungen im Rahmen der Einstellungsuntersuchung

Keuchhusten ist nicht nur eine Kinderkrankheit. Jeder, der im Kindesalter Keuchhusten gehabt hat oder geimpft wurde, kann später im Erwachsenenalter an Keuchhusten erkranken, da die Immunität nicht lebenslang hält.

Für einen gesunden Erwachsenen ist Keuchhusten zwar nicht lebensbedrohlich, aber sehr unangenehm: wochenlang bellender Husten usw.. Bedrohlich kann der Keuchhusten für kleine Kinder sein, bei denen es auch tödliche Verläufe gibt.

Grundsätzlich ist die Erkrankung, deren Erreger ein Bakterium (Bordetella pertussis, seltener Bordetella parapertussis) ist, zwar grundsätzlich mit Antibiotika behandelbar, doch die kommen meist zu spät, weil sie nur im Anfangsstadium Wirkung haben können.

Gott sei Dank gibt es aber einen Impfstoff, der allerdings nur in Kombination mit Tetanus-/Diphtherie-Impfstoff im Handel ist.

Daher hat das Robert Koch-Institut seine Impfempfehlung für Impfungen im Erwachsenenalter angepasst. Die Auffrischungsimpfung für Tetanus soll nicht nur als Kombination Td (Tetanus/ Diphtherie) erfolgen, sondern als 3-er Kombination Tdap (Tetanus/Diphtherie/Pertussis).

Künftig kann auch bei der eventuell erforderlichen Auffrischungsimpfung für Tetanus im Rahmen der Einstellungsuntersuchung im Zivildienst die o. g. 3-er Kombination geimpft werden. Wichtig: Um überhaupt eine Erfordernis der Tetanusauffrischung beurteilen zu können ist es unabdingbar, dass alle Zivis ihren Impfausweis zur Einstellungsuntersuchung auch mitbringen. Sonst kann nicht geimpft werden.

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de)



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