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Die News


Zahnärztliche Vorsorge im Zivildienst05.03.2010 08:43
 

Als zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird dem Dienstleistenden die Individual- prophylaxe wie Putzübungen, Anfärben und „Zahnhärtung“ durch Fluoride gewährt und dieses auch im Alter von über 18 Jahren. Die zahnärztliche Vorsorge- untersuchung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist auch die Versiegelung bei allen kariesfreien Backenzähnen möglich.


Diese Leistungen sind von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt mit dem Zahnbehand- lungsschein über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen. Die sogenannte „Professionelle Zahnreinigung“ ist allerdings eine reine Privatleistung und damit keine Leistung der Heilfürsorge.


Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne unser Zahnärztlicher Dienst.

 


Änderung bei Impfungen im Rahmen der Einstellungsuntersuchung20.01.2010 11:03
 

Keuchhusten ist nicht nur eine Kinderkrankheit. Jeder, der im Kindesalter Keuchhusten gehabt hat oder geimpft wurde, kann später im Erwachsenenalter an Keuchhusten erkranken, da die Immunität nicht lebenslang hält.

Für einen gesunden Erwachsenen ist Keuchhusten zwar nicht lebensbedrohlich, aber sehr unangenehm: wochenlang bellender Husten usw.. Bedrohlich kann der Keuchhusten für kleine Kinder sein, bei denen es auch tödliche Verläufe gibt.

Grundsätzlich ist die Erkrankung, deren Erreger ein Bakterium (Bordetella pertussis, seltener Bordetella parapertussis) ist, zwar grundsätzlich mit Antibiotika behandelbar, doch die kommen meist zu spät, weil sie nur im Anfangsstadium Wirkung haben können.

Gott sei Dank gibt es aber einen Impfstoff, der allerdings nur in Kombination mit Tetanus-/Diphtherie-Impfstoff im Handel ist.

Daher hat das Robert Koch-Institut seine Impfempfehlung für Impfungen im Erwachsenenalter angepasst. Die Auffrischungsimpfung für Tetanus soll nicht nur als Kombination Td (Tetanus/ Diphtherie) erfolgen, sondern als 3-er Kombination Tdap (Tetanus/Diphtherie/Pertussis).

Künftig kann auch bei der eventuell erforderlichen Auffrischungsimpfung für Tetanus im Rahmen der Einstellungsuntersuchung im Zivildienst die o. g. 3-er Kombination geimpft werden. Wichtig: Um überhaupt eine Erfordernis der Tetanusauffrischung beurteilen zu können ist es unabdingbar, dass alle Zivis ihren Impfausweis zur Einstellungsuntersuchung auch mitbringen. Sonst kann nicht geimpft werden.

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de)

 


Schadensersatzforderungen Einbehaltung vom Sold oder Entlassungsgeld ist unzulässig20.01.2010 11:01
 

Schadensersatzforderungen dürfen nicht vom Sold bzw. Entlassungsgeld einbehalten werden.
 
Für Schäden, die ein Zivildienstleistender im Dienst verursacht, gilt § 34 Zivildienstgesetz. Danach kann ein Zivildienstleistender, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt, zugunsten des Bundes oder der Dienststelle auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein der Bund, vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst, berechtigt, Schadensersatzforderungen gegen Dienstleistende geltend zu machen. Das bedeutet, dass eine Einbehaltung vom Sold oder Entlassungsgeld durch die Dienststelle zum Ausgleich eines entstandenen Schadens unzulässig ist.

Schädigt der Zivildienstleistende in seiner Freizeit (das gilt auch für Schäden in der dienstlichen Unterkunft) die Dienststelle oder eine dritte Person, haftet er wie jeder andere auch privatrechtlich. Selbst in diesem Fall darf keine Einbehaltung vom Sold oder Entlassungsgeld erfolgen.
 

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de)

 


Dienstzeugnis20.01.2010 10:45
 

Was gilt bei Entlassungen ab dem 01.01.2010?

Ein Dienstleistender erhält nach Beendigung des Zivildienstes obligatorisch ein qualifiziertes Dienstzeugnis.

Benötigt ein Dienstleistender eine angemessene Zeit vor Beendigung des Zivildienstes ein vorläufiges Dienstzeugnis, ist ihm dieses auszustellen.

Voraussetzung ist, dass mindestens drei Monate tatsächlich Dienst verrichtet wurde.

Welche Angaben müssen im Dienstzeugnis stehen?

Das Dienstzeugnis muss Auskunft geben über
  • Art und Dauer des Dienstes
  • Führung, Tätigkeit und Leistung
  • die erworbenen Kompetenzen des Dienstleistenden.

Worauf sollte eine Dienststelle achten?
  • Das Dienstzeugnis wird auf dem Kopfbogen der Dienststelle nach einem vorgegebenen Muster erstellt.
  • Die Dienststelle sollte berücksichtigen, dass das qualifizierte Dienstzeugnis für einen Dienstleistenden eine besondere Bedeutung hat. Denn dieses ist in der Regel sein erstes Arbeitszeugnis. Deshalb sollte eine Dienststelle den Dienstleistenden zu Dienstbeginn darauf hinweisen, dass er ein Dienstzeugnis erhält.
  • Der Dienstleistende muss angehört werden, wenn das Dienstzeugnis ungünstige oder nachteilige Aussagen enthalten soll.
  • Erhebt ein (ehemaliger) Dienstleistender Einwände gegen sein Dienstzeugnis, gibt die Dienststelle alle Vorgänge an die zuständige Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe ab. Erfolgt eine Schlichtung, stellt die Dienststelle ein neues Dienstzeugnis aus.
    Kommt keine Einigung zustande, weist die Dienststelle den (ehemaligen) Dienstleistenden auf die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht hin.

Welche verbindliche Vorgaben gibt es?
  • Ein verbindliches Muster sowie Hinweise zum Ausstellen und Formulieren des Dienstzeugnisses finden Sie hier.


Unterrichtung der Verwaltungsstelle und des Bundesamtes

Das Bundesamt und die zuständige Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe erhalten von den Dienststellen eine Durchschrift des Dienstzeugnisses.

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de)

 


FSJ-STELLEN.DE IST 2 JAHRE03.01.2010 15:48
 

Am 03.01.2008 wurde unser Portal für FSJ- und Zivistellen Online gestellt.
Im Januar 2008 konnten nach einiger Werbearbeit die ersten
Anmeldungen von Stellensuchenden und von Einrichtungen verzeichnet werden.

Im Jahr 2008 haben über 25.000 Besucher den Weg auf unsere Seite
gefunden, 2009 waren es schon 51.000. Über 148.000 mal wurde FSJ-Stellen.de im Jahr 2008 aufgerufen,
in 2009 steigerte sich das auf rund 163.000.

 
Über 150 Einrichtungen nutzen derzeit den Service von FSJ-Stellen.de, 456 Bewerber
haben im Vergangenen Jahr ein Profil von sich angelegt und eine Stelle gesucht.
Auch jetzt schon suchen über 86 Bewerber nach einer Stelle im Jahr 2010.


Anlässlich des Geburtstages können Sie bei den Stellenanzeigen ordentlich sparen,
z.B. erhalten Sie im Januar alle "Plus-Angebote" zum Standardpreis.

Nach dem Motto "Wir feiern und Sie profitieren."

Beim Einstellen eines Angebotes brauchen Sie nur das "Geburtstags Angebot" auswählen,
schon haben Sie den Standard-Preis mit den Plus-Leistungen.
(Die Aktion läuft bis um 31.01.2010 und ist nicht mit weiteren Aktionen kombinierbar)

Sollten Sie mehrere Angebote einstellen wollen, so setzen Sie sich bitte
bezüglich eines individuellen Angebotes mit uns in Verbindung.


Viele Grüße
Ihr Team von FSJ-Stellen.de

 

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