| Zahnärztliche Vorsorge im Zivildienst | 05.03.2010 08:43 | |
Als zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird dem Dienstleistenden die Individual- prophylaxe wie Putzübungen, Anfärben und „Zahnhärtung“ durch Fluoride gewährt und dieses auch im Alter von über 18 Jahren. Die zahnärztliche Vorsorge- untersuchung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist auch die Versiegelung bei allen kariesfreien Backenzähnen möglich. Diese Leistungen sind von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt mit dem Zahnbehand- lungsschein über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen. Die sogenannte „Professionelle Zahnreinigung“ ist allerdings eine reine Privatleistung und damit keine Leistung der Heilfürsorge. Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne unser Zahnärztlicher Dienst. |
| Änderung bei Impfungen im Rahmen der Einstellungsuntersuchung | 20.01.2010 11:03 | |
Keuchhusten ist nicht nur eine Kinderkrankheit. Jeder, der im Kindesalter Keuchhusten gehabt hat oder geimpft wurde, kann später im Erwachsenenalter an Keuchhusten erkranken, da die Immunität nicht lebenslang hält. Für einen gesunden Erwachsenen ist Keuchhusten zwar nicht lebensbedrohlich, aber sehr unangenehm: wochenlang bellender Husten usw.. Bedrohlich kann der Keuchhusten für kleine Kinder sein, bei denen es auch tödliche Verläufe gibt. Grundsätzlich ist die Erkrankung, deren Erreger ein Bakterium (Bordetella pertussis, seltener Bordetella parapertussis) ist, zwar grundsätzlich mit Antibiotika behandelbar, doch die kommen meist zu spät, weil sie nur im Anfangsstadium Wirkung haben können. Gott sei Dank gibt es aber einen Impfstoff, der allerdings nur in Kombination mit Tetanus-/Diphtherie-Impfstoff im Handel ist. Daher hat das Robert Koch-Institut seine Impfempfehlung für Impfungen im Erwachsenenalter angepasst. Die Auffrischungsimpfung für Tetanus soll nicht nur als Kombination Td (Tetanus/ Diphtherie) erfolgen, sondern als 3-er Kombination Tdap (Tetanus/Diphtherie/Pertussis). Künftig kann auch bei der eventuell erforderlichen Auffrischungsimpfung für Tetanus im Rahmen der Einstellungsuntersuchung im Zivildienst die o. g. 3-er Kombination geimpft werden. Wichtig: Um überhaupt eine Erfordernis der Tetanusauffrischung beurteilen zu können ist es unabdingbar, dass alle Zivis ihren Impfausweis zur Einstellungsuntersuchung auch mitbringen. Sonst kann nicht geimpft werden. Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de) |
| Schadensersatzforderungen Einbehaltung vom Sold oder Entlassungsgeld ist unzulässig | 20.01.2010 11:01 | |
Schadensersatzforderungen dürfen nicht vom Sold bzw. Entlassungsgeld einbehalten werden. Für Schäden, die ein Zivildienstleistender im Dienst verursacht, gilt § 34 Zivildienstgesetz. Danach kann ein Zivildienstleistender, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt, zugunsten des Bundes oder der Dienststelle auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein der Bund, vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst, berechtigt, Schadensersatzforderungen gegen Dienstleistende geltend zu machen. Das bedeutet, dass eine Einbehaltung vom Sold oder Entlassungsgeld durch die Dienststelle zum Ausgleich eines entstandenen Schadens unzulässig ist. Schädigt der Zivildienstleistende in seiner Freizeit (das gilt auch für Schäden in der dienstlichen Unterkunft) die Dienststelle oder eine dritte Person, haftet er wie jeder andere auch privatrechtlich. Selbst in diesem Fall darf keine Einbehaltung vom Sold oder Entlassungsgeld erfolgen. Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de) |
| Dienstzeugnis | 20.01.2010 10:45 | |
Was gilt bei Entlassungen ab dem 01.01.2010? Ein Dienstleistender erhält nach Beendigung des Zivildienstes obligatorisch ein qualifiziertes Dienstzeugnis. Benötigt ein Dienstleistender eine angemessene Zeit vor Beendigung des Zivildienstes ein vorläufiges Dienstzeugnis, ist ihm dieses auszustellen. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Monate tatsächlich Dienst verrichtet wurde. Welche Angaben müssen im Dienstzeugnis stehen? Das Dienstzeugnis muss Auskunft geben über
Worauf sollte eine Dienststelle achten?
Welche verbindliche Vorgaben gibt es?
Quelle: Bundesamt für den Zivildienst (www.zivildienst.de) |
| FSJ-STELLEN.DE IST 2 JAHRE | 03.01.2010 15:48 | |
Am 03.01.2008 wurde unser Portal für FSJ- und Zivistellen Online gestellt. |
