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Die News


Kristina Schröder schlägt bundesweiten freiwilligen Zivildienst vor25.08.2010 19:54
 

Bundesfamilienministerin informiert über Stand der Überlegungen zum Zivildienst

Die für den Zivildienst zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat die Fachpolitiker der Koalition heute (Montag) über den Stand der Überlegungen zum Zivildienst informiert.

"Unsere 90.000 Zivildienstleistenden pro Jahr leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Deutschland. Dieses Engagement ist für uns kaum wegzudenken. Für den Fall von Veränderungen bei der Wehrpflicht muss es deshalb fertige und funktionale Alternativkonzepte für den Zivildienst geben, um schwerwiegende negative Folgen für die soziale Infrastruktur zumindest abzufedern", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Eine Aussetzung der Wehrpflicht und damit eine Aussetzung des Zivildienstes löse unter drei Gesichtspunkten Handlungsbedarf aus:

  • Negative Effekte auf die soziale Infrastruktur müssen minimiert werden.
  • Auch künftig sollen möglichst viele junge Menschen die positiven Prägungen eines sozialen Engagements erfahren können.
  • Bei einer bloßen Aussetzung der Wehrpflicht muss die Möglichkeit erhalten bleiben, den Zivildienst als Wehrersatzdienst wieder aktivieren zu können, dafür müssen Strukturen vorgehalten werden.

Als mögliche Lösung schlägt Bundesfamilienministerin Schröder vor, einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst mit staatlicher Förderung zu schaffen: "Ein akzeptierter freiwilliger Zivildienst wäre ein großer engagementpolitischer Schritt, der die soziale Infrastruktur enorm bereichern würde. Er schafft gleichzeitig einen Mehrwert für die vielen Engagierten - oftmals sogar die Chance des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben im sozialen Sektor. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir genügend Freiwillige gewinnen und funktionierende Strukturen erhalten können, ist aber eine klare Bundeszuständigkeit, eine auskömmliche Finanzausstattung und die Öffnung des freiwilligen Zivildienstes für Männer und Frauen."

Die Überlegungen im Einzelnen:

  • Um funktionierende Strukturen zu erhalten müssten etwa 35.000 Freiwillige pro Jahr für den freiwilligen Zivildienst gewonnen werden. Damit wäre er für den Bund kostengünstiger als der heutige Zivildienst.
  • Regeldauer könnte ein Jahr, Mindestdauer sechs, Höchstdauer 18 Monate sein, in Ausnahmefällen bis 24 Monate.
  • Wie der bisherige Zivildienst könnte der Dienst in sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer Träger durchgeführt werden, der Bund würde also keine eigenen Einsatzplätze schaffen.
  • Die Einsatzplätze würden bundeszentral nach einheitlichen Kriterien anerkannt, die Freiwilligen vor Ort begleitet.
  • Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen, Menschen jeden Alters (ab 16 Jahren) und für erweiterte Einsatzbereiche (z.B. Sport, Kultur, Bildung) geöffnet werden.

Die vorgestellten Überlegungen sind Teil des Prüfberichts des Bundesfamilienministeriums über die Folgen eventueller Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst. In den Bericht fließen darüber hinaus die Stellungnahmen der Mitglieder des Beirats für den Zivildienst, der betroffenen Verbände sowie der 632 größten Zivildienststellen ein. Die Überlegungen bilden die Grundlage für weitere Diskussionen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft von Wehrpflicht und Zivildienst soll im Herbst auf den Parteitagen von CDU und CSU getroffen werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de

 


Wehrrechtsänderungsgesetz 201008.08.2010 12:20
 

Am 31.07.2010 hat der Bundespräsident das Wehrrechtsänderungsgesetz unterschrieben.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 05.08.2010 erfolgt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird zum 01.12.2010 in Kraft treten.

Für den Zivildienst gibt es zwei wesentliche Änderungen:

  • Die Dauer des (Pflicht) Zivildienstes wird von neun auf sechs Monate verkürzt.
  • Es besteht die Möglichkeit, freiwilligen zusätzlichen Zivildienst abzuleisten, wenn der Zivildienstleistende im Einvernehmen mit der Dienststelle dies beantragt und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.


Dienstpflichtige mit einem Einberufungsbescheid über 9 Monate erhalten vom Bundesamt für den Zivildienst automatisch eine Mitteilung über die geänderte Dienstzeit und ein Formular, mit welchen beantragt werden kann, die ursprünglich festgesetzte Dienstzeit abzuleisten. Weitergehende Informationen an Dienststellen und Dienstleistende sind in Vorbereitung.

 

Quelle: www.zivildienst.de

 


Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes02.07.2010 08:21
 

Das Bundeskabinett hat am 19. Mai 2010 den Gesetzentwurf zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes beschlossen, der nunmehr in das parlamentarische Verfahren geht. Die Gesetzesänderung soll am 01.12.2010 in Kraft treten und beinhaltet auch die Möglichkeit eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes.

Quelle: www.zivildienst.de

 


Kristina Schröder: "Der Zivildienst ist gerettet"19.05.2010 20:05
 

Bundesfamilienministerin begrüßt Einigung auf freiwillige Verlängerung des Zivildienstes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 beschlossen. Es beinhaltet die Option, den Zivildienst freiwillig um mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern. "Die Einigung war nicht einfach, aber nach langen Debatten ist jetzt klar: Der Zivildienst ist gerettet, seine hohe Qualität bleibt erhalten", erklärt dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Die jungen Männer, die das wünschen, können ihr Engagement im Zivildienst freiwillig verlängern - dafür habe ich mich von Anfang an stark gemacht. Und auch die Zivildienststellen haben jetzt endlich die nötige Planungssicherheit", so Kristina Schröder.

Alle Zivildienstleistenden, die ab 1. Dezember 2010 ihren Dienst beginnen, leisten dann nur noch einen sechsmonatigen Dienst. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können aber auf eigenen Wunsch und Antrag auch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Der Antrag auf freiwillige Verlängerung kann frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beim Bundesamt für den Zivildienst gestellt werden. Dieses Engagement kann jederzeit beendet werden.
  • Während der freiwilligen Verlängerung sind die jungen Männer genauso gut sozial abgesichert, wie in den sechs Monaten des Pflichtdienstes. Für sie gilt auch in dieser Zeit weiterhin das Arbeitsplatzschutzgesetz.
  • Der Sold entspricht dem Sold eines Zivis nach jetzigem Recht in den letzten Dienstmonaten (Soldgruppe 3). Dazu kommen Sachleistungen, insbesondere Unterkunft und Verpflegung, die ggf. ausgezahlt werden. Außerdem kann die Dienststelle einen Soldzuschlag zahlen.
  • Innerhalb des Pflichtdienstes wird künftig Urlaub von einem Tag pro Monat, also insgesamt sechs Tagen, gewährt. Bei einer freiwilligen Verlängerung beträgt der Urlaubsanspruch weiterhin für jeden Dienstmonat 1/12 des Jahresurlaubs von Soldaten. Aus Gleichbehandlungsgründen folgt der Zivildienst hier dem Wehrdienst.

"Wir gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Zivis freiwillig verlängern wird - in der Regel die besonders Engagierten", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Das Angebot ist attraktiv, weil auch nach der Verkürzung der Pflichtdienstzeit die meisten ihren Dienst im August oder September beginnen und dann schon im Februar bzw. März damit fertig sind. Ausbildung und Studium starten aber in der Regel im Herbst, so dass für viele eine Lücke entsteht, die wir jetzt nicht zuletzt zum Wohle der hilfebedürftigen Menschen schließen können. Auch die Wohlfahrtsverbände begrüßen den Entwurf, den Trägern war die Einigung ein dringendes Anliegen."

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
            E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
            Internet: http://www.bmfsfj.de

 


Bundesfamilienministerin zur Zukunft des Zivildienstes07.04.2010 23:48
 

Kristina Schröder und Karl-Theodor zu Guttenberg diskutierten im Interview mit der Bild am Sonntag zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate.

 Das gesamte Interview findert ihr hier.

 

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