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Über den Bundesfreiwilligendienst



zum Zivildienst ABC zum Zivildienst ABC


Jeder Zivildienstpflichtige wird auf einen vom BAZ anerkannten Zivildienstplatz in einem der folgenden Bereiche einberufen:

Allgemeine Pflege- und Betreuungsdienste
Hausmeister-, handwerkliche oder technische Hilfstätigkeiten
Gärtnerische und landschaftspflegerische Hilfstätigkeiten/landwirt-schaftliche Betriebshilfe
Kaufmännische, Verwaltungs- oder vergleichbare Tätigkeiten
Versorgungstätigkeiten
Zivildienst im Umweltschutz
Kraftfahrdienste
Rettungsdienst / Krankentransport
Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD)
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern (ISB-K)
Spitzensportler im Zivildienst
Sozialer Sport
Kirchengemeinden oder Vergleichbare religiöse Einrichtungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Kinder- u. Jugendeinrichtungen
Einrichtungen der Aidshilfe / Drogenhilfe
Einsatz als Zivildienstleistender Arzt



Betreuung und Pflege von hilfebedürftigen Menschen

Die Zivildienstleistenden in diesem Bereich arbeiten in der Betreuung oder auch in der Pflege von Menschen mit Behinderungen, von Alten, Kranken oder von Menschen, die aus anderen Gründen Hilfe benötigen. Die Tätigkeit wird in Einrichtungen ausgeübt wie z.B. Tageseinrichtungen, Kliniken oder Heimen. Es kommt aber auch vor, dass es sich um die ambulante Betreuung einzelner Personen in ihrem häuslichen Umfeld handeln kann. 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
Hilfe bei der Körperpflege, bei Diagnostik und Therapie, beim besonderen Beobachten, beim Betten und Lagern, bei der Mobilisation, der Speiseversorgung  

Assistenzaufgaben (Hilfe im Haushalt, in Alltag und Freizeit, bei Kontaktaufnahme und -pflege mit und ohne Medieneinsatz)  

Behindertenfahrdienst, Personentransport, Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst 

Sozialer Sport (siehe auch unten) 

Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter der Anleitung von pädagogischem Fachpersonal (siehe auch unten) 
   

Sofern Sie nicht über eine einschlägige Ausbildung (z. B. als Alten- oder Krankenpfleger) verfügen, dürfen Sie im pflegerischen Bereich nur unterstützende Tätigkeiten ausüben. 
  



Hausmeister-, handwerkliche oder technische Hilfstätigkeiten

Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen im Zivildienst alle Hilfstätigkeiten, die üblicherweise von Hausmeistern oder Haustechnikern erledigt werden und die keine speziellen Kenntnisse oder beruflichen Qualifikationen voraussetzen: 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 

Hausmeister Tätigkeiten:
Einfache Wartungsarbeiten, Kleinreparaturen, Vorbereitungen und Nachbereitungen von Veranstaltungen, Mithilfe bei Möbeltransporten; Bilder, Lampen etc. auf- und abhängen; Winterräum- und Streudienste

 
Handwerkliche Tätigkeiten:
Einfache Vor- und Nachbereitungsarbeiten bei Bau- oder Renovierungsmaßnahmen, Kleinreparaturen
 
Technische Dienste:
Auf- und Abbau technischer Geräte, z. B. bei Veranstaltungen oder Vorträgen
 
Labortätigkeiten:
Sterilisation medizinischer Geräte und Hilfsmittel, Vor- und Nachbereitung von Analyseproben
 
   

Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die man fachliche Mindestqualifikationen benötigt - es sei denn, Sie bringen diese Qualifikationen bereits mit. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten an Elektro- und Gasanlagen und den zugehörigen Leitungen und Installationen. 
  



Gärtnerische und landschaftspflegerische Tätigkeiten oder landwirtschaftliche Betriebshilfe

Die gärtnerischen und landschaftspflegerischen Hilfstätigkeiten umfassen insbesondere die Pflege von Außenanlagen der ZDS oder im häuslichen Umfeld hilfebedürftiger Menschen.


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
© Ernst Rose / PIXELIO
Pflanzenpflege

© Rainer Sturm / PIXELIO
 
(Laub)Fegen
Rasen mähen
Winterräum- und Streudienste.


Sofern Sie über entsprechende Vorkenntnisse verfügen, können Sie Ihren Zivildienst auch in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe leisten.

 
In diesem Bereich werden Zivildienstleistende zu allen anfallenden landwirtschaftlichen Arbeiten auf Bauernhöfen herangezogen, sofern die Betriebe z. B. durch Krankheit oder Tod ihrer Inhaber in eine existenzbedrohliche Lage geraten sind. Koordiniert werden diese Einsätze von Organisationen, wie landwirtschaftlichen Betriebshilfevereinen, landwirtschaftlichen Betriebskrankenkassen oder Maschinenringen, wenn sie als Zivildienststelle anerkannt sind. 

© G. Redmann / PIXELIO

© Thomas Blenkers / PIXELIO

© Angelika Lutz / PIXELIO
 
 
 



Kaufmännische, Verwaltungs- und vergleichbare Tätigkeiten

Die Zivildienstplätze, deren Tätigkeitsschwerpunkt im kaufmännischen oder Verwaltungsbereich liegen, sind grundsätzlich für Zivildienstleistende reserviert, die wegen der Ergebnisse ihrer Tauglichkeitsuntersuchung keine anderen Tätigkeiten ausüben können.

 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:


 

Verwaltungstätigkeiten:
Führen von Patienten- oder Kundenkarteien, Führen von Bestands- oder Lagerlisten; Erstellen von Infomaterial, Kopierdienste, Botengänge


© Rainer Sturm / PIXELIO


© Gerd Altmann / PIXELIO
 

kaufmännische Tätigkeiten:
Kassierertätigkeiten, z. B. im Bereich Essen auf Rädern, im Zusammenhang mit Thekendiensten in Jugendherbergen oder Jugendhäusern; sonstige Geldgeschäfte

 

sonstige vergleichbare Tätigkeiten:
Pförtnerdienste, Telefondienste, Arbeiten an oder mit Computern, sofern es sich nicht um das reine Aufstellen und Anschließen der Geräte handelt (ausgenommen ist die Betreuung Hilfebedürftiger im Umgang mit dem Computer).

 
  



Versorgungstätigkeiten

In Einrichtungen und Institutionen des sozialen Bereichs, also Einrichtungen, deren Aufgabe der Assistenzdienst bei hilfebedürftigen Menschen ist, können Sie als Zivildienstleistender auch für Versorgungstätigkeiten eingesetzt werde.  


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 

Versorgungstätigkeiten:
Hilfen in (Groß)Küchen, wie Kochen und entsprechende Vor- und Nachbereitungen, Geschirr Spülen, Hilfe bei der Essensausgabe.
Hol- und Bringdienste an medizinischen- oder Pflegehilfsmitteln, Bettgestellen und -ausstattung

 
Reinigungsarbeiten:
allgemeine Reinigungsarbeiten an Böden, Treppen, Toiletten, Fenstern etc.
 
Wäschereidienste:
Holen und Bringen der Wäsche, Mithilfe bei der Wäschereinigung
 
Entsorgungstätigkeiten:
Müllentsorgung (innerhalb der ZDS)
 
  



Zivildienst im Umweltschutz

Als Zivildienstleistender im Umweltschutz üben Sie überwiegend praktische Tätigkeiten aus, insbesondere in der Pflege oder Rekultivierung von Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder anderen ausgewiesenen Gebieten.
 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 

© Dietmar Meinert / PIXELIO

© Holger / PIXELIO

Naturschutz und Landschaftspflege
Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten wie Nationalparks, Naturparks, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, und in Erholungsgebieten; Artenschutzmaßnahmen, Tierbeobachtungen, Landschaftsbestandsaufnahmen, Renaturierungsmaßnahmen; Pflege, Schutz und Entwicklung von Feuchtgebieten, Mooren, Hutungen, Trockenrasen, Forsten und öffentlichen Grünanlagen

 

Gewässer-, Luft-, Boden-, Ressourcenschutz
Renaturierung von Gewässern; Maßnahmen zur Bodenentlastung, dem Gewässerschutz und der Luftreinhaltung; Mithilfe bei Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien

 

Umweltbildung und Besucherinformation
Durchführung von Exkursionen und Vorträgen, Demonstrationsvorhaben, Entwicklung, Aufbau und Unterhaltung von Informationsständen, Informationszentren, Ausstellungen

 

Staatlicher Boden- und Baudenkmalschutz
Erfassung und Dokumentation von Denkmälern; Rettung, Sanierung und Bergung; Pflegemaßnahmen im Denkmalschutz; Informations- und Vermittlungsdienst

 
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die fachliche Mindestqualifikationen vorgeschrieben sind, sofern Sie diese nicht ohnehin mitbringen.
 
  
Merkblatt des BAZ bitte beachten!



Kraftfahrdienste

Bei den Fahrdiensten handelt es sich um Sachtransporte, die nicht in Zusammenhang zu Ihren anderen Aufgaben als Zivildienstleistender stehen, sondern Ihre Hauptaufgabe darstellen. 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
Kraftfahrdienste
Reine Sachtransporte, z. B. der Transport von Zelten und Gerätschaften für Jugendfreizeitmaßnahmen, der reine Bettentransport von oder zur Instandsetzung etc.
 
Wartung und Reinigung von Dienstkraftwagen
Tanken, Ölstand prüfen, Reifendruck prüfen, Innen- und Außenreinigung
 
   

Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die fachliche Mindestqualifikationen vorgeschrieben sind, sofern Sie diese nicht ohnehin mitbringen. Hierzu zählen insbesondere Wartungsarbeiten an der Bremsanlage, Lenkung oder Radaufhängung der Dienstfahrzeuge.
Ausgeschlossen sind außerdem die Wartung von Privatfahrzeugen und Chauffeurdienste.
 
  



Rettungsdienst / Krankentransport

Voraussetzung für den Einsatz als Zivildienstleistender in der Notfallrettung und im Krankentransport ist der Nachweis einer Ausbildung zum Rettungshelfer. Diese Ausbildung kann ggf. auch während des Einführungslehrganges zu Beginn des Zivildienstes absolviert werden.

 
Zusätzlich gibt es für den Bereich der Notfallrettung und des Krankentransportes landesrechtliche Regelungen, die auch für den Einsatz von Zivildienstleistenden verbindlich sind. Ihre Zivildienststelle ist daran gebunden.
Die Regelungen der Bundesländer sind nicht einheitlich und können daher an dieser Stelle nicht näher ausgeführt werden.
 

Sollten Sie sich für den Bereich des Rettungsdienstes / Krankentransport interessieren, wenden Sie sich am besten an eine Einrichtung, die bereits Zivildienstleistende in diesem Bereich einsetzt. Sie finden solche Einrichtungen in der Stellenübersicht
 
  



Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD)

Als Zivildienstleistender in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten betreuen Sie stundenweise hilfebedürftige Menschen in deren privatem Umfeld. Ziel ist es, den betreuten Menschen ihr gewohntes Umfeld zu erhalten und ihre Lebensqualität zu erhöhen. 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
Hilfe bei der (täglichen)Körperpflege, Betten und Lagern, Mobilisation, Speiseversorgung  
Assistenzaufgaben
Hilfe im Haushalt, in Alltag und Freizeit, bei Kontaktaufnahme und -pflege mit und ohne Medieneinsatz
 
   
Merkblatt des BAZ bitte beachten



Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)

Als Zivildienstleistender in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) assistieren Sie ganztägig einem Menschen mit schwersten Behinderungen in seinem privaten bzw. beruflichen Umfeld. Sie sollen der betreuten Person eine individuelle Lebensführung und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen und diese mitgestalten.
Die Tätigkeiten in der ISB richten sich nach den Bedürfnissen des betreuten Menschen.

 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:


 
Assistenz, Betreuung bzw. Hilfe bei der Pflege  
Hilfe im Haushalt  
Assistenz bei der Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt 
Hilfe bei der Aus- bzw. Fortbildung und bei der Berufsausübung 
   
Merkblatt des BAZ bitte beachten



Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kidern (ISBK)

Als Zivildienstleistender in der Individuellen Schwerbehindertenbetreuung von Kindern (ISB-K) betreuen Sie ein Kind mit schweren Behinderungen in einem integrativen Kindergarten oder in einer integrativen Schule. Damit ermöglichen Sie dem betreuten Kind, trotz seiner Behinderung einen (Regel-)Kindergarten oder eine (Regel-)Schule zu besuchen.
Ihre Tätigkeiten richten sich dabei nach den Bedürfnissen des Kindes.

 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
Hilfe bei der (vor)schulischen Förderung, Aus- und Weiterbildung 
Hilfe beim An- und Auskleiden, bei Toilettengängen, bei der Mobilisation, beim Essen  
Abholen oder Begleiten bei Veranstaltungen, Ausflügen, Fahrten, Feiern, Spaziergängen der integrativen Einrichtung 
Assistenz bei aktiver Sportausübung 
   
Beaufsichtigung oder Assistenz im häuslichen Umfeld bei Abwesenheit der Pflege- oder Aufsichtsperson während unterrichts- oder kindergartenfreier Zeiten 

weitere Hilfen  
   
Merkblatt des BAZ bitte beachten



Spitzensportler im Zivildienst

Wenn Sie als Spitzensportler während Ihres Zivildienstes Ihr Training fortsetzen und an Wettkämpfen teilnehmen wollen, kann man Sie ggf. auf einen besonderen Zivildienstplatz für Spitzensportler einberufen.

 


Wichtig bei dieser Tätigkeit ist:

 

Wenn Sie für die Einberufung auf einen solchen Platz in Frage kommen wollen, müssen Sie Angehöriger der Nationalmannschaften (A-, B-, C-Kader), aussichtsreicher Anwärter (D-/C-Kader) oder Stammspieler einer Bundesligamannschaft sein. Einzelheiten finden Sie in der "Regelung für die Förderung der Spitzensportler im Zivildienst" (siehe nebenstehender Download) 
 Wenn Sie sich für einen solchen Platz interessieren, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsstelle Zivildienst der Deutschen Sportjugend, mit der das BAZ bei der Einberufung von zivildienstpflichtigen Spitzensportlern eng zusammen arbeitet. 
   
Merkblatt des BAZ bitte beachten



Sozialer Sport

Zivildienst im Sportverein

Sportvereine oder andere Sporteinrichtungen dienen dem Breitensport, haben ihren Aufgabenschwerpunkt also nicht im - für den Zivildienst zentralen - sozialen Bereich. Ihr Einsatzschwerpunkt als Zivildienstleistender in einem Sportverein liegt deshalb in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, von Alten, Kranken oder Menschen, die aus anderen Gründen Hilfe bedürfen.
Die Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende in Sportvereinen oder anderen Sporteinrichtungen umfassen
 
Behindertensport
für Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen bzw. Sinnesbehinderungen
 
Seniorensport und Altenhilfe
mit Vereinsmitgliedern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenheimen, Altentagesstätten oder Mitgliedern von Seniorenclubs
 
Koronarsport und Sport in ambulanten Therapiegruppen
mit Infarktpatienten und -patientinnen sowie Personen nach operativen Eingriffen am Herzen auf Grund ärztlicher Empfehlung, Mitgestaltung und Organisation des Übungsbetriebes unter ärztlicher Aufsicht
 
Kompensatorischer Sport
mit haltungs-, organleistungs- und koordinationsschwachen Kindern und Jugendlichen sowie mit verhaltensauffälligen und psychomotorisch gestörten Kindern
Sport in Verbindung mit Integrationsbemühungen
für Kindern mit Migrationshintergrund durch Gestaltung und Organisation des Übungs- und Spielbetriebes in Verbindung mit Integrationsbemühungen
 
   
Merkblatt



Kirchengemeinden oder vergleichbare religiöse Einrichtungen

Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Zivildienstleistenden soll im sozialen Bereich oder im Umweltschutz liegen. Hauptaufgabe einer Kirchengemeinde oder vergleichbaren Einrichtung ist jedoch die Verbreitung und Vertiefung des jeweiligen Glaubens. Als Zivildienstleistender einer religiösen Gemeinde sollte Ihr Aufgabenschwerpunkt daher in der Assistenz von Menschen mit Behinderungen, von Alten, Kranken oder Menschen, die aus anderen Gründen der Hilfe bedürfen, liegen.

 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
Erledigung von Einkäufen, Behördengängen, Mithilfe im Haushalt sowie Tätigkeiten, die auch in den Bereichen Essen auf Rädern oder Mobile Soziale Hilfsdienste angeboten werden.  
gelegentliches helfen bei Menschen mit schwersten Behinderungen. Zugelassen sind die Tätigkeiten, die auch in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung anfallen.  
Fahrdienste für Behinderte und andere hilfebedürftige Menschen 
organisatorische und technische Vorbereitungsarbeiten für diese Aufgaben 
Hausmeistertätigkeiten und andere technische Arbeiten im Bereich der Jugendbetreuung wie Vorbereitung von Veranstaltungen, Jugendfreizeiten und Stadtranderholungen 
Hausmeistertätigkeiten in Heimen der Offenen Tür, in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen im örtlichen Bereich der Gemeinde  
Mitwirkung an gemeindlichen Veranstaltungen, die der Beschaffung von Geld- oder Sachmitteln für Sozialarbeit oder Entwicklungshilfe dienen  



Ausgeschlossen sind folgende Punkte:
 
Unmittelbare Wortverkündigung, religiöse Unterweisung, der liturgische Dienst und andere seelsorgerische Tätigkeiten (Gottesdienst, Konfirmandenunterricht, Erstkommunion- und Firmunterricht, Kirchenchor usw.)  
Gemeindliche, der religiösen Bildung und Information dienende Laienarbeit wie Männerwerk, Frauenhilfe bzw. -gemeinschaft, Bibelkreis usw.  
Organisatorische und technische Vorbereitungsarbeiten für die Tätigkeiten der beiden vorgenannten Punkten.  
   
Merkblatt



Werkstätten für Menschen mit Behinderung


Werkstätten für Behinderte produzieren und verkaufen Güter wie andere Gewerbebetriebe auch. Ihr vorrangiges Ziel ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Als ZDL in einer solchen Einrichtung unterstützen Sie die hilfebedürftigen Beschäftigten bei ihrer Arbeit.  


Dazu gehören Tätigkeiten wie Material holen, Werkstücke entgraten, Werkstücke (an denen die Behinderten arbeiten) halten. Die Unterstützung kann aber auch bei persönlichen Verrichtungen erforderlich sein, z. B. beim Essen, beim An- und Auskleiden oder beim Toilettengang. 


Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie in der eigentlichen Produktion eingesetzt werden. 
   

Merkblatt




Kinder- und Jugendeinrichtungen

In Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen können Sie unter Aufsicht und Anleitung von Fachpersonal verschiedene Assistenztätigkeiten ausüben.

 


Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind:

 
Mithilfe beim Aufsichtführen z. B. Spielen und Toben im Innen- und Außenbereich der Einrichtung; Hausaufgabenhilfe für Kinder bis 14 Jahre 
Mithilfe bei praktischen Anleitungen z. B. Basteln, Kochen, Werken  
Mithilfe bei Handgriffen des täglichen Lebens z. B. Waschen, An- und Ausziehen, Zähne putzen, Windeln wechseln, Schuhe binden 
Mithilfe bei Übungen zum Spracherwerb und zur Alltagsorientierung z. B. Farben, Jahreszeiten, Ziffern, Buchstaben, Uhr ablesen
 
Begleitdienste auf Ausflügen oder beim täglichen Gang von und nach Hause 
   
Außerdem können Sie in diesen Einrichtungen auch handwerkliche, hausmeisterliche, gärtnerische oder Versorgungstätigkeiten ausüben.

Daneben können Sie Ihren Zivildienst in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (auch Förderschulen) leisten oder im Rahmen der ISB-K (siehe unten angefügte Liste) arbeiten. In Jugendkultureinrichtungen, Jugendabteilungen von Sportvereinen und ähnlichen Einrichtungen sowie in allgemein- und berufsbildenden Schulen (Ausnahme: Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen) kann dagegen kein Zivildienst geleistet werden.
 
  
Merkblatt



Einrichtungen der Aidshilfe / Drogenhilfe

Beim Einsatz von Zivildienstleistenden in der Aidshilfe / Drogenhilfe sind aus Fürsorgegründen einige Sonderbestimmungen zu beachten:

 

Vor der Einberufung (ohne Ausnahme!) muss dem Bundesamt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Der Arzt bzw. die Ärztin soll bescheinigen, dass keine Bedenken gegen Ihren Einsatz in der vorgesehenen Aidshilfe-Einrichtung bestehen.
Einzelergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und sollen weder der Zivildienststelle noch dem Bundesamt mitgeteilt werden.
Sofern die Ärztin bzw. der Arzt es für sinnvoll hält, können zwecks Ausstellung der Bescheinigung Laboruntersuchungen von Urin- oder Haarproben veranlasst werden, mit denen ein kürzlicher oder ein länger zurückliegender Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Ohne die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen Sie als Zivildienstleistender in einer Einrichtung der Aidshilfe nicht eingesetzt werden - auch nicht vorübergehend.

 


Wichtig bei dieser Tätigkeit ist:

 
Wenn Sie als Zivildienstleistender zur Betreuung von HIV-Infizierten eingesetzt werden sollen, muss die Zivildienststelle Sie besonders schulen, aufklären und einweisen.
 
Die Zivildienststelle muss Ihnen außerdem die Möglichkeit geben, einen HIV-Antikörpertest zu machen. 

Die Kosten für alle genannten Maßnahmen trägt die Zivildienststelle!
 
  
Merkblatt



Einsatz als Zivildienstleistender Arzt

Sie können während Ihres Zivildienstes auch als Arzt eingesetzt werden, wenn Sie über die entsprechende Ausbildung verfügen.
Anders als bei anderen Zivi-Tätigkeiten wird bei der Einberufung eines Arztes hier ein vorhandener Zivildienstplatz vorübergehend in einen "Arztplatz" umgewandelt.

 


Wichtig bei dieser Tätigkeit ist:


© Klausi / PIXELIO
 
Sie müssen zunächst beim ärztlichen Leiter der Zivildienststelle die erforderlichen Befähigungsnachweise vorlegen. 
Die Zivildienststelle muss eine Berufshaftpflichtversicherung für Sie abschließen.  
Sie dürfen nur unter Aufsicht ärztlich tätig werden. 
   
Merkblatt 
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