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Wehrrechtsänderungsgesetz 2010

08.08.2010 12:20
Am 31.07.2010 hat der Bundespräsident das Wehrrechtsänderungsgesetz unterschrieben.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 05.08.2010 erfolgt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird zum 01.12.2010 in Kraft treten.

Für den Zivildienst gibt es zwei wesentliche Änderungen:
  • Die Dauer des (Pflicht) Zivildienstes wird von neun auf sechs Monate verkürzt.
  • Es besteht die Möglichkeit, freiwilligen zusätzlichen Zivildienst abzuleisten, wenn der Zivildienstleistende im Einvernehmen mit der Dienststelle dies beantragt und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.


Dienstpflichtige mit einem Einberufungsbescheid über 9 Monate erhalten vom Bundesamt für den Zivildienst automatisch eine Mitteilung über die geänderte Dienstzeit und ein Formular, mit welchen beantragt werden kann, die ursprünglich festgesetzte Dienstzeit abzuleisten. Weitergehende Informationen an Dienststellen und Dienstleistende sind in Vorbereitung.

 

Quelle: www.zivildienst.de


 


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