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Bundestag verabschiedet Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst

26.03.2011 08:32

Der Bundestag hat am 24. März 2011 das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beraten und anschließend verabschiedet. Ziel der neuen Regelung ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen die Möglichkeit für bürgerschaftliches Engagement zu geben. Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern jeden Alters offen und bietet Gelegenheit, wichtige persönliche und soziale Kompetenzen und Erfahrungen zu sammeln oder zu vertiefen. Bereits anlässlich der ersten Lesung hatte Familienministerin Kristina Schröder für eine "neue Kultur der Freiwilligkeit" geworben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren können. Der Einsatz soll in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Grundsätzlich soll der Bundesfreiwilligendienst vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten sein. Wie der Zivildienst wird auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Die Einsatzbereiche sollen auf Sport, Integration, Kultur und Bildung und den Zivil- und Katastrophenschutz erweitert werden. Ziel des neuen Bundesfreiwilligendienstes sind 35.000 Freiwillige pro Jahr.

Das Gesetz muss noch den Deutschen Bundesrat passieren, bevor es wie geplant zum 1. Juli 2011 in Kraft treten kann.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


 


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