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Keine Kostenerstattung bei Verspätungen der Bahn für Zivildienstleistende

15.08.2009 18:54
Am 29.07.2009 trat das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Es erweitert die Rechte der Bahnkunden z. B. bei Verspätungen oder Personenschäden.

Zivildienstleistenden, die Dienstreisen bzw. Familienheimfahrten mit der Deutschen Bahn durchführen, sind jedoch davon nicht betroffen.

Das Bundesamt für den Zivildienst ist Vertragspartner der Deutschen Bahn. In diesem Vertrag ist eine Kostenerstattung z. B. bei Verspätungen von Zügen ausgeschlossen. Es bestehen somit keine Anspruchsvoraussetzungen.


 


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