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Schutzimpfung gegen die neue Influenza A(H1N1) sogenannte Schweinegrippe für Zivildienstleistende

07.10.2009 19:44
Die Schutzimpfung gegen Influenza A (H1N1) ist für Zivildienstleistende freiwillig und kostenfrei. Das Bundesamt für den Zivildienst beteiligt sich dazu an den in den Bundesländern für diese Schutzimpfung eingerichteten Fonds. Die Durchführung der Impfungen wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit organisiert.
 
Zur Schutzimpfung gegen die Influenza A (H1N1) beteiligt sich das Bundesamt für den Zivildienst an den in den Bundesländern eingerichteten Fonds. Die genauen Einzelheiten werden in den jeweiligen Impfvereinbarungen geregelt, die die Länder abgeschlossen haben. Damit werden alle Zivildienstleistenden die Möglichkeit haben, sich im Inland im Rahmen der Impfaktion der Länder gegen die Influenza A (H1N1) impfen zu lassen.
 
Jedes Bundesland organisiert die Impfung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Wann und wo konkret geimpft wird, ist aus den Mitteilungen der Länder oder beim regional zuständigen Gesundheitsamt zu erfahren. Maßgeblich ist dabei der Dienstort des Zivildienstleistenden.
 
Zivildienstleistende, die im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege eingesetzt sind, zählen zum vorrangig zu impfenden Personenkreis. Das gilt auch für Zivildienstleistende mit Grunderkrankungen und daher geschwächtem Immunsystem. Dazu zählen besonders chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetiker, Stoffwechselkrankheiten, Krebserkrankungen, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte.
 
Die Impfung ist für Zivildienstleistende freiwillig, kostenlos und muss nicht bezahlt werden. Die Kosten für u.a den Impfstoff, die Sachmittel und die Verabreichung des Impfstoffes einschließlich Aufklärung und medizinischer Dokumentation sind in der vom Bundesamt für den Zivildienst an die Länderfonds gezahlten Pauschalen enthalten. Eine gesonderte Abrechnung mit dem Bundesamt für den Zivildienst oder eine Eigenbeteiligung des Zivildienstleistenden ist nicht zulässig. Individuelle Aufwendungen eines Zivildienstleistenden werden nicht erstattet. Erfolgt die Impfung außerhalb des von den Ländern bestimmten Verfahrens und wird privatärztlich abgerechnet, werden die Kosten durch die Heilfürsorge nicht übernommen.


 


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