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Zahnärztliche Vorsorge im Zivildienst

05.03.2010 08:43
Als zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird dem Dienstleistenden die Individual- prophylaxe wie Putzübungen, Anfärben und „Zahnhärtung“ durch Fluoride gewährt und dieses auch im Alter von über 18 Jahren. Die zahnärztliche Vorsorge- untersuchung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist auch die Versiegelung bei allen kariesfreien Backenzähnen möglich.


Diese Leistungen sind von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt mit dem Zahnbehand- lungsschein über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen. Die sogenannte „Professionelle Zahnreinigung“ ist allerdings eine reine Privatleistung und damit keine Leistung der Heilfürsorge.


Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne unser Zahnärztlicher Dienst.


 


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