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Kristina Schröder: "Der Zivildienst ist gerettet"

19.05.2010 20:05
Bundesfamilienministerin begrüßt Einigung auf freiwillige Verlängerung des Zivildienstes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 beschlossen. Es beinhaltet die Option, den Zivildienst freiwillig um mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern. "Die Einigung war nicht einfach, aber nach langen Debatten ist jetzt klar: Der Zivildienst ist gerettet, seine hohe Qualität bleibt erhalten", erklärt dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Die jungen Männer, die das wünschen, können ihr Engagement im Zivildienst freiwillig verlängern - dafür habe ich mich von Anfang an stark gemacht. Und auch die Zivildienststellen haben jetzt endlich die nötige Planungssicherheit", so Kristina Schröder.

Alle Zivildienstleistenden, die ab 1. Dezember 2010 ihren Dienst beginnen, leisten dann nur noch einen sechsmonatigen Dienst. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können aber auf eigenen Wunsch und Antrag auch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Der Antrag auf freiwillige Verlängerung kann frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beim Bundesamt für den Zivildienst gestellt werden. Dieses Engagement kann jederzeit beendet werden.
  • Während der freiwilligen Verlängerung sind die jungen Männer genauso gut sozial abgesichert, wie in den sechs Monaten des Pflichtdienstes. Für sie gilt auch in dieser Zeit weiterhin das Arbeitsplatzschutzgesetz.
  • Der Sold entspricht dem Sold eines Zivis nach jetzigem Recht in den letzten Dienstmonaten (Soldgruppe 3). Dazu kommen Sachleistungen, insbesondere Unterkunft und Verpflegung, die ggf. ausgezahlt werden. Außerdem kann die Dienststelle einen Soldzuschlag zahlen.
  • Innerhalb des Pflichtdienstes wird künftig Urlaub von einem Tag pro Monat, also insgesamt sechs Tagen, gewährt. Bei einer freiwilligen Verlängerung beträgt der Urlaubsanspruch weiterhin für jeden Dienstmonat 1/12 des Jahresurlaubs von Soldaten. Aus Gleichbehandlungsgründen folgt der Zivildienst hier dem Wehrdienst.

"Wir gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Zivis freiwillig verlängern wird - in der Regel die besonders Engagierten", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Das Angebot ist attraktiv, weil auch nach der Verkürzung der Pflichtdienstzeit die meisten ihren Dienst im August oder September beginnen und dann schon im Februar bzw. März damit fertig sind. Ausbildung und Studium starten aber in der Regel im Herbst, so dass für viele eine Lücke entsteht, die wir jetzt nicht zuletzt zum Wohle der hilfebedürftigen Menschen schließen können. Auch die Wohlfahrtsverbände begrüßen den Entwurf, den Trägern war die Einigung ein dringendes Anliegen."

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
            E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
            Internet: http://www.bmfsfj.de


 


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