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Kristina Schröder stellt Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes vor

27.11.2010 08:32

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 18. November in Berlin den Gesetzesentwurf für den neuen Bundesfreiwilligendienst vorgestellt. "Im neuen Freiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters engagieren", betonte die Familienministerin.

Gemeinsam mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP im Bundestag, Ingrid Fischbach und Miriam Gruß, stellte Kristina Schröder die Pläne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Die Familienministerin erklärte: "Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben wir ein überzeugendes Konzept erarbeitet, mit dem wir die Freiwilligendienste in Deutschland stärken und den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren können."

Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes

Zum 1. Juli 2011 soll der neue Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden. Der neue Dienst steht Männern und Frauen ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen und kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration und Kultur geleistet werden. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr, mindesten sechs und höchstens 24 Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.

"Der neue Freiwilligendienst ist eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Davon profitieren nicht nur wir alle, sondern auch die Freiwilligen selbst. Ich bin daher optimistisch, dass in Zukunft viele Menschen – und im Gegensatz zum Zivildienst nicht nur junge – dieses attraktive Angebot annehmen werden", sagte Kristina Schröder.

Der Bundesfreiwilligendienst soll rund 35.000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zu gemeinnützigem Einsatz bieten und gemeinsam mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) durchgeführt und verwaltet werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


 


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