FSJ-Stellen.de Logo
Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes

27.11.2010 08:34
Die Aussetzung der Wehrpflicht führt auch zu einer Aussetzung des Zivildienstes. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb einen Gesetzentwurf für die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vorgelegt. Ziel des neuen Dienstes ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf sieht vor:

  • Der neue Freiwilligendienst wird Männern und Frauen jeden Alters (ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) angeboten.
  • Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes. Das demnächst mit erweiterten Aufgaben betraute und umbenannte Bundesamt für Zivildienst erkennt neue Einsatzplätze an; auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Integration und Kultur. Auf Antrag werden Einsatzstellen des Freiwilligen Sozialen oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres zusätzlich als Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt, sofern das zuständige Land dies befürwortet. Die Anerkennung ist auf zwei Jahre befristet und wird auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn die Voraussetzungen nach dem Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst vorliegen.
  • Ein Einsatz im arbeitsmarktneutral auszugestaltenden Bundesfreiwilligendienst – bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung – dauert in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich wöchentlich für mindestens 20 Stunden verpflichten.
  • Das mit dem Bund zustande kommende Rechtsverhältnis setzt einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag von Freiwilligem / Freiwilliger und Einsatzstelle voraus.
  • Die Freiwilligen sind sozialversichert.
  • Die Einsatzstellen sorgen für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Freiwilligen. Sie zahlen für den Bund die den Freiwilligen zustehenden Taschengelder, Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden zwischen den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle vereinbart. Bei jüngeren Freiwilligen kann ein während des Freiwilligendienstes möglicherweise entfallender Kindergeldanspruch der Eltern durch ein erhöhtes Taschengeld ausgeglichen werden.
  • Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen soll soziale, ökologische kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken. Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am freiwilligen Dienst mindestens 25 Tage; davon entfallen fünf Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung. Das Seminar wird in den 17 staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt – auf Wunsch der Träger zusammen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des FSJ/FÖJ.
  • Entsprechend der bisher konstant hohen Nachfrage nach Freiwilligenplätzen und der hohen Bereitschaft von Zivildienstleistenden, den Zivildienst freiwillig zu verlängern, wird mit 35.000 Plätzen im Bundesfreiwilligendienst und gleichzeitig 35.000 FSJ/FÖJ Plätzen gerechnet.
  • Der Bundesfreiwilligendienst wird in allen Einzelheiten als harmonische Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste gestaltet, damit unnötige Doppelstrukturen vermieden werden und eine schlanke Verwaltung gewährleistet ist, die die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger nutzt.
  • Parallel zur Regelung des Bundesfreiwilligendienstes im Bundesfreiwilligendienstgesetz wird die Bundesförderung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ausgebaut: Jeder besetzte FSJ- und FÖJ-Platz wird pauschal mit 200 Euro pro Monat gefördert, bis zu 3.000 Plätze im Internationalen Jugendfreiwilligendienst werden mit je 350 Euro pro Monat gefördert. Über die dafür bisher veranschlagten 50 Millionen Euro hinausgehende Ausgaben werden durch entsprechende Minderausgaben für den Bundesfreiwilligendienst gedeckt.
  • Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 50 Euro monatlich im Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten. So ist die gleichgewichtige Förderung von Bundesfreiwilligendienst (in dem in der Regel kein Kindergeldanspruch entsteht) und bestehenden Jugendfreiwilligendiensten gesichert.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


 


--Anzeige--