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Vielfalt für junge Menschen - Freiwilligendienste im In- und Ausland

01.02.2011 20:58

Nach dem Schulabschluss gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Unter anderem besteht die Möglichkeit, einen Jugendfreiwilligendienst zu absolvieren. Dazu zählt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), etwa in einer Kindereinrichtung, einer Pflegestation, beim Sportverein oder im Museum, und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bei einem Tierschutzverein, einer Umweltstiftung oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Für alle, die im Ausland Erfahrungen sammeln möchten, bietet sich die Teilnahme am deutsch-französischen Freiwilligendienst oder dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) an.

Die vielfältigen Angebote in den Jugendfreiwilligendiensten im In- und Ausland ermöglichen interessierten jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren und in der Regel 12 Monate lang nicht nur Erfahrungen, sondern auch Orientierung: Ist beispielsweise ein Pflegeberuf für mich als junger Mann eine dauerhafte Perspektive? Bin ich als junge Frau handwerklich geschickt genug für meinen Traumberuf?

Die Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste und verbessern die Ausbildungs- und Erwerbschancen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sammeln wichtige soziale und personale Kompetenzen, die wiederum als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt sind. Freiwillige leisten damit einen wertvollen Beitrag - nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für sich.

Gesetzlich geregelt und zugleich flexibel

Die Rahmenbedingungen für ein FSJ/FÖJ werden durch das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste vorgegeben. Flexible Zeitstrukturen ermöglichen eine individuelle Anpassung des Freiwilligendienstes an die eigene Lebensplanung.

Alle, die ein FSJ/FÖJ absolvieren, sind gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge leisten die Träger und/oder die Einsatzstelle. Darüber hinaus besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, das Gesamteinkommen eines Kindes über 18 Jahre übersteigt die festgelegten Einkommensgrenzen.

Während ihres Einsatzes erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt, können aber auch durch Geldersatzleistungen erstattet werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


 


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